Börsenlexikon
- Fairer Wert
- Fälligkeit
- FBF
- Fest
- Festpreisverfahren
- Filing
- Fill-or-Kill
- Finanzkommunikation
- Finanztermingeschäft
- First Quotation Board
- Fixing
- Flat-Notierung
- Floating Rate Notes
- Floor (Optionsscheine)
- Fonds
- Fonds-Rating
- Fondsvermögen (XTF)
- Fortlaufende Auktion
- Fortlaufender Handel
- Forward
- Freefloat
- Freie Makler
- Freihändiger Rückkauf
- Freihändiger Verkauf
- Freiverkehr (Open Market)
- Freiverkehrsausschuss
- Fremdemission
- Fremdkapital
- Front Running
- Frühfinanzierung
- Frühindikatoren
- Fundamentalanalyse
- Fungibilität
- Future
Fälligkeit
Zeitpunkt, zu dem eine mit einem Wertpapier verbundene Leistung gefordert werden kann und erbracht werden muss.
Am Fälligkeitsdatum ist eine befristete Anlage wie eine Anleihe, eine Option oder Festgeld bzw. ein Festkredit zur Rückzahlung fällig. Die Fälligkeit kann entweder automatisch eintreten oder es muss eine Kündigung innerhalb einer Frist vor dem Fälligkeitstermin ausgesprochen werden.
Fälligkeiten der Wertpapiere im Frankfurter Börsenhandel stehen in den Stammdaten auf boerse-frankfurt.de
Unser Börsenlexikon erläutert wichtige Finanzbegriffe und sollte keine Fragen offen lassen. Wenn Sie dennoch eine Definition vermissen, schreiben Sie uns bitte an redaktion@deutsche-boerse.com. Wir nehmen dann den Begriff nach Möglichkeit auf.