Börsenlexikon

Fungibilität

Austauschbarkeit von Waren, Devisen und Rechten wie z. B. Wertpapieren.

Waren, Wertpapiere, Devisen etc. bezeichnet man als fungibel, wenn sie leicht handelbar bzw. leicht austauschbar sind. An den Börsen werden nur fungible Werte und Waren gehandelt. Daher ist Fungibilität ein wesentliches Merkmal aller an der Börse gehandelten Waren und Werte.

Unser Börsenlexikon erläutert wichtige Finanzbegriffe und sollte keine Fragen offen lassen. Wenn Sie dennoch eine Definition vermissen, schreiben Sie uns bitte an redaktion@deutsche-boerse.com. Wir nehmen dann den Begriff nach Möglichkeit auf.