Börsenlexikon
- Same-Day-Settlement (SDS)
- Scale für Aktien
- Scale für Anleihen
- Schaltergeschäft
- Schatz-Future
- Schlusskurs
- SDAX
- Second Quotation Board
- Secondary Purchase
- Seed-Phase
- Selbstemission
- Sensitivität (Optionsscheine)
- Settlement
- Shareholder-Value
- Sharpe Ratio
- Shiller-KGV
- Short Position
- Sicherheitspuffer
- Skontroführer
- SMAX
- Sonstige Zertifikate
- SPAC
- Sparerfreibetrag
- Spekulationsfrist
- Spekulationsgewinn
- Spezialfonds
- Spezialitätenfonds
- Spitzenrefinanzierungsfazilität (SRF)
- Spread
- Squeeze-out
- Stammaktie
- Standardabweichung
- Startup-Phase
- Startup-Unternehmen
- Sternchen * (Kurszusatz)
- Stillhalter
- Stop-Buy-Order
- Stop-Limit-Order
- Stop-Loss-Order
- Stop-Loss-Schwelle
- Stop-Market-Order
- Stop-Order
- Stop-Sell-Order
- STOXX
- STOXX Europe 50
- Streifbandverwahrung
- Streubesitz
- Stückaktien
- Stützungskäufe
- Swap
- Switch
- Synthetische Anleihe
Spekulationsfrist
Spekulationsfrist beschreibt, wie lange Inhaberinnen einen Wertgegenstand besitzen müssen, bis Gewinne durch Verkauf zu hören Preisen nicht mehr steuerpflichtig sind.
Die Spekulationsfrist für Wertpapiere im allgemeinen betrug in Deutschland bis 2009 12 Monate. Gewinne, die seit dem aus dem An- und Verkauf von Wertpapieren entstehen, unterliegen der Einkommensteuer. Dabei werden, verkürzt formuliert, die Gewinne mit den angefallenen Verlusten in derselben Anlageklasse im entsprechenden Jahr verrechnet. Ein Gesamtgewinn pro Kalenderjahr von weniger 1.000 Euro bleibt steuerfrei. Wird diese Freigrenze überschritten, ist der gesamte Spekulationsgewinn steuerpflichtig.
Veräußerungsgewinne von Wertpapiere, die vor dem 1. Januar 2009 erworben wurden, sind weiterhin steuerfrei.
Für Edelmetalle wie Gold oder Silber sowie Kryptowährungen gilt weiterhin eine Spekulationsfrist von einem Jahr.
Bei Immobilien beträgt beträgt die Spekulationsfrist zehn Jahre.