Börsenlexikon
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Gebührenordnung der Börse
Regelwerk für die Erhebung von Gebühren und Erstattung von Auslagen für Börsenleistungen.
An der Börse werden z. B. Gebühren für die Zulassung zur Teilnahme am Börsenhandel und für die Teilnahme selbst sowie für die Zulassung und Einbeziehung von Wertpapieren erhoben. Die Gebührenordnung der Börse wird vom Börsenrat erlassen und von der Börsenaufsichtsbehörde genehmigt.
Bestimmungen zur Gebührenordnung einer Börse sind in § 14 des Börsengesetzes geregelt.
Unser Börsenlexikon erläutert wichtige Finanzbegriffe und sollte keine Fragen offen lassen. Wenn Sie dennoch eine Definition vermissen, schreiben Sie uns bitte an redaktion@deutsche-boerse.com. Wir nehmen dann den Begriff nach Möglichkeit auf.