Börsenlexikon
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Aktie
Aktien werden von Aktiengesellschaften (AGs) oder Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaAs) ausgegeben. Aktionäre können diese emittierten Aktien kaufen. Sie sind dann Inhaber einer Aktie und an dem entsprechenden Unternehmen bzw. dessen Grundkapital beteiligt. Die Höhe dieser Beteiligung pro Aktie ist davon abhängig, welche Aktienart und wie viele Aktien das Unternehmen insgesamt emittiert hat. Bis vor einigen Jahren wurden Aktien mit einem Nennwert versehen, der den nominalen Anteil am Grundkapital der Gesellschaft angab. Seit ihrer Zulassung 1998 haben sich auch in Deutschland Aktien ohne Nennwert (Stückaktien) durchgesetzt, die den Anteil am Grundkapital in Prozent angeben.
Früher wurden Aktien physisch ausgegeben – daher auch die Bezeichnung Wertpapier. Sie bestanden aus einer Aktienurkunde ("Mantel"), die den Aktionären das Anteilsrecht zusicherte, und dem Dividendenscheinbogen bzw. den Kupons ("Bogen"), gegen deren Vorlage die Dividende ausgezahlt wurde.
Aktionären werden mit dem Kauf von Aktien Rechte zugesichert, die im Aktiengesetz (AktG) und in der Satzung der Aktiengesellschaft geregelt sind. Zu diesen Rechten gehören:
Das Teilnahmerecht an der Hauptversammlung,das Stimmrecht in der Hauptversammlung,
das Auskunftsrecht auf der Hauptversammlung,
das Recht auf Anteil am Unternehmensgewinn (Dividende),
das Bezugsrecht bei der Ausgabe zusätzlicher junger Aktien und
das Recht auf Anteil am Liquidationserlös, wenn die AG aufgelöst werden sollte.
Es gibt verschiedene Aktienarten, die sich unterscheiden nach:
Art der Übertragbarkeit (Inhaber-, Namens- und vinkulierte Namensaktien),Art und Umfang der Rechte (Stamm- und Vorzugsaktien) und
Art der Zerlegung des Grundkapitals (Nennwert- und Stückaktien)..
Die genaue Ausgestaltung einer Aktie finden Anlager in den Stammdaten auf boerse-frankfurt.de .