Börsenlexikon

Kassakurs

Einheitskurs, der im Präsenzhandel einmal börsentäglich festgestellt wird.

Der Kassakurs ist ein Preis, der im Gegensatz zur fortlaufenden Notierung nur einmal börsentäglich, in der Regel zur Mitte der Börsensitzung, ermittelt wird. Wertpapiere werden vor allem dann zur Kasse gehandelt, wenn nicht genügend Kauf- oder Verkaufsaufträge vorliegen und deshalb ihre Liquidität für den fortlaufenden Handel nicht ausreicht.

Grundsätzlich wird für jedes Wertpapier ein Einheits- oder Kassakurs ermittelt, der relevant wird, sobald Börsenaufträge für ein Wertpapier eine bestimmte Stückzahl unterschreiten oder auf Wunsch des Kunden ausdrücklich zum Kassakurs abgerechnet werden soll.

Unser Börsenlexikon erläutert wichtige Finanzbegriffe und sollte keine Fragen offen lassen. Wenn Sie dennoch eine Definition vermissen, schreiben Sie uns bitte an redaktion@deutsche-boerse.com. Wir nehmen dann den Begriff nach Möglichkeit auf.