Börsenlexikon
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Kurshinweise
Zusatzinformationen zum Börsenpreis.
Ehem. Zusatzinformationen zum Börsenpreis.
Kurshinweise waren Kürzel, die im Präsenzhandel mit einem Preis veröffentlicht wurden und zusätzliche Informationen zum Preis bzw. zum Wertpapier boten. Sie sind mit der Umstellung des Frankfurter Börsenhandels auf Xetra-Technologie weitgehend abgeschafft worden.
Folgende Kurshinweise werden verwendet:
- B = Brief: Es fand kein Umsatz statt; zu diesem Preis bestand nur Angebot
- C = Auslösen von Stop-Markets Orders: Zu diesem Preis werden Stop-Orders zu Billigst- oder Bestens-Orders umgewandelt
- G = Geld: Es fand kein Umsatz statt; zu diesem Preis bestand nur Nachfrage
- - = gestrichen: Ein Preis konnte nicht festgestellt werden
- - Z = gestrichen Ziehung: Die Notierung der Schuldverschreibung ist wegen eines Auslosungstermins ausgesetzt. Die Aussetzung beginnt zwei Börsentage vor dem festgesetzten Auslosungstag und endet mit Ablauf des Börsentages danach
- ex A = nach Ausschüttung: Erste Notiz unter Abschlag einer Ausschüttung
- ex D = nach Dividende: Erste Notiz unter Abschlag der Dividende
- ex AZ = nach Ausgleichszahlung: Erste Notiz unter Abschlag einer Ausgleichszahlung
- ex BA = nach Berichtigungsaktien: Erste Notiz nach Umstellung des Preises auf das aus Gesellschaftsmitteln berichtigte Aktienkapital
- ex BO = nach Bonusrecht: Erste Notiz unter Abschlag eines Bonusrechts
- ex BR = nach Bezugsrecht: Erste Notiz unter Abschlag eines Bezugsrechts
- ex SP = nach Splitting: Erste Notiz nach Umstellung des Kurses auf die geteilten Aktien
- ex ZS = nach Zinsen: Erste Notiz unter Abschlag der Zinsen
- ex abc = ohne verschiedene Rechte: Erste Notiz unter Abschlag verschiedener Rechte
- ausg = ausgesetzt: Die Kursnotierung ist ausgesetzt; ein Ausruf ist nicht gestattet
Unser Börsenlexikon erläutert wichtige Finanzbegriffe und sollte keine Fragen offen lassen. Wenn Sie dennoch eine Definition vermissen, schreiben Sie uns bitte an redaktion@deutsche-boerse.com. Wir nehmen dann den Begriff nach Möglichkeit auf.