Börsenlexikon
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Kupon
Früher stand Kupon als Sammelbezeichnung für Dividenden bzw. Zinsberechtigungsscheine aus Papier, die Wertpapieren beigefügt waren. Eine Aktie oder Anleihe war mit einem Kuponbogen ausgestattet, der aus Einzelkupons und einem Erneuerungsschein bestand. Die Einzelkupons berechtigten die Eigentümer, ihre aus dem Wertpapier folgenden Dividenden- oder Zinsansprüche bei einer Bank geltend zu machen.
Mittlerweile ist die automatische Einziehung der Kupons und Überweisung der Dividenden- oder Zinserträge durch die Depot verwaltende Bank die Regel. Unter Kupon wird nun meist die Höhe der Nominalverzinsung verstanden, und zwar als jährliche Prozentangabe.
Die Höhe der Kupons börsengehandelter Anleihen stehen auf den Datenblättern auf boerse-frankfurt.de.