Börsenlexikon
- Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)
- Kapitalerhöhung
- Kapitalherabsetzung
- Kapitalmarkt
- Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG)
- Kapitalverwässerung
- Kassabörse
- Kassakurs
- Kassamarkt
- Kaufoption
- KMU-Wachstumsmärkte
- Knock-out-Schein mit Stop-loss-Schwelle
- Knock-out-Schein ohne Stop-loss-Schwelle
- Knock-out-Schwelle
- Kommissionshandel
- Kommunalanleihe
- Kompensationsgeschäft
- Konjunkturindikatoren
- Konjunkturzyklus
- Konsortialbank
- Konsortialführer
- Konsortium
- Kontinuierlicher Handel
- Kontrahentenrisiko
- Kontraktgröße
- Kontraktwert
- Kooperationsbörsen
- Korrelationskoeffizient
- Kupon
- Kurs
- Kurs-Buchwert-Verhältnis
- Kurs-Cashflow-Verhältnis
- Kurs-Gewinn-Verhältnis
- Kurs-Gewinn-Wachstums-Verhältnis
- Kursart
- Kurshinweise
- Kursindex
- Kurslücke
- Kursmakler
- Kursmaklerkammer
- Kurssprung
- Kurswert
- Kurszusätze
- Kurzläufer
Kurs-Gewinn-Verhältnis
Das KGV erhält man durch die Division des aktuellen Aktienpreises durch den Reingewinn pro Aktie. Mittels des KGV kann ermittelt werden, ob eine Aktie im Verhältnis zu den Aktien derselben Branche und zum Gesamtmarkt unter- oder überbewertet ist. Die Ermittlung des KGV ist nur möglich, wenn das Unternehmen Gewinne erzielt hat. Bei einem Verlust findet das KGV keine Verwendung.
Beläuft sich das KGV einer Aktie beispielsweise auf zwölf (12-facher Jahresgewinn) und das der Branche auf 14, so kann von einer Unterbewertung gesprochen werden. Je größer die Differenz nach unten, desto größer ist die Unterbewertung. Umgekehrt gilt: Je weiter sich das KGV vom Branchendurchschnitt nach oben entfernt, desto höher ist die Überbewertung.
Für das KGV den erwarteten Gewinn heranzuziehen, hat die meiste Aussagekraft. Da diese Daten jedoch häufig nicht verfügbar sind, wird meist auf den bilanzierten Gewinn des vorherigen Geschäftsjahres zurückgegriffen.
Aktuelle KGVs der an der Börse Frankfurt notierten Unternehmen stehen auf den Datenblättern der Aktien auf boerse-frankfurt.de .