Börsenlexikon

Kontinuierlicher Handel

Handelsform, bei der während der Börsenzeit jederzeit ein Wertpapierkurs festgestellt wird.

Beim fortlaufenden Handel werden Wertpapierkurse je nach Auftragslage zum nächstmöglichen Zeitpunkt festgestellt. Aufgrund von Mindestschlussgröße Eins wird im kontinuierlichen Handel bereits ab einer Aktie gehandelt.

Zum fortlaufenden Handel lässt die Börsengeschäftsführung umsatzstarke Wertpapiere zu. Die Notierung eines Wertes im Fortlaufenden Handel ist eine Voraussetzung für die Aufnahme in einen der Auswahlindizes der Deutschen Börse. Um zum Fortlaufenden Handel zugelassen zu werden, kann es bei unzureichender Liquidität erforderlich sein, mindestens einen Designated Sponsor zu verpflichten.

Synonyme: Fortlaufender Handel, Variabler Handel

Unser Börsenlexikon erläutert wichtige Finanzbegriffe und sollte keine Fragen offen lassen. Wenn Sie dennoch eine Definition vermissen, schreiben Sie uns bitte an redaktion@deutsche-boerse.com. Wir nehmen dann den Begriff nach Möglichkeit auf.