Börsenlexikon
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Mehrfachstimmrecht
Im Verhältnis zur Kapitalbeteiligung überproportionales Stimmrecht eines Aktionärs.
Mehrfachstimmrechte wurden vor allem von 1920 bis 1923, in einer Zeit hoher Inflation, zum Schutz vor Überfremdung ausgegeben. Seit 1998 sind sie durch das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich unzulässig. Bestimmungen zu Mehrfachstimmrechten sind im Aktiengesetz § 12 Abs. 2 Satz 1 geregelt.
Synonym: Mehrstimmrecht
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