Börsenlexikon

Berichtigungsaktie

Neue Aktie, die ein Altaktionär durch eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln erhält, damit sein Anteil am Grundkapital unverändert bleibt.

Bei einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln werden offene Rücklagen in Grundkapital umgewandelt. Durch die Ausgabe von Berichtigungsaktien werden die Aktionäre am neuen Grundkapital im Verhältnis ihres bisherigen Anteils beteiligt. Dadurch wird eine Kapitalverwässerung der Altaktionäre ausgeschlossen. Berichtigungsaktien sind ohne Zulassungsverfahren zum Börsenhandel zugelassen. Der Preis der Altaktien vermindert sich wie beim Bezugsrecht durch die Ausgabe der neuen Aktien entsprechend der vorgenommenen Kapitalerhöhung. Der Depotwert eines Aktionärs bleibt jedoch unverändert. Ein Aktionär profitiert durch die neuen Aktien, wenn auf die Berichtigungsaktien eine unveränderte Dividende gezahlt wird. 
 

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