Börsenlexikon
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ebG (Kurszusatz)
etwas bezahlt Geld: Die limitierten Kaufaufträge konnten zum festgestellten Kurs nur zu einem geringen Teil ausgeführt werden.
Kurszusätze sind Kürzel, die im Präsenzhandel dem Kurs hinzugefügt werden. Sie geben an, wie die jeweilige Auftragslage bei der Preisfeststellung berücksichtigt werden konnte. Diese Information ist Teil der Tickdaten.
ebG steht für etwas bezahlt Geld und bedeutet, dass die zum festgestellten Kurs limitierten Kaufaufträge nur zu einem geringen Teil ausgeführt werden konnten.
Unser Börsenlexikon erläutert wichtige Finanzbegriffe und sollte keine Fragen offen lassen. Wenn Sie dennoch eine Definition vermissen, schreiben Sie uns bitte an redaktion@deutsche-boerse.com. Wir nehmen dann den Begriff nach Möglichkeit auf.