Börsenlexikon

ex BR (Kurzhinweis)

Ehem. Kurshinweis nach Bezugsrecht: Erste Notiz nach Abschlag eines Bezugsrechts

Der Kurshinweis ex BR steht für nach Bezugsrecht und gibt den Preis an, mit dem ein Wertpapier erstmals ohne ein Bezugsrecht gehandelt wird. Das Bezugsrecht pro Wertpapier wurde aus dem Aktienpreis herausgerechnet. 

Kurshinweise waren Kürzel, die im Präsenzhandel mit einem Preis veröffentlicht wurden und zusätzliche Informationen zum Preis bzw. zum Wertpapier boten. Sie sind mit der Umstellung des Frankfurter Börsenhandels auf Xetra-Technologie weitestgehend abgeschafft worden.

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