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Erstnotiz
'Erstmalige Notierungsaufnahme eines Wertpapiers an einer Börse; erster Börsenpreis.
Wird ein Wertpapier erstmals an einer Börse in den Handel aufgenommen, spricht man von einer Erstnotiz. Bei einer Aktie hat das Unternehmen an dieser Börse seinen Heimatmarkt und es muss dessen Transparenzpflichten erfüllen. Auch die erste Preisfeststellung im Handel nach einem Börsengang bezeichnet man als Erstnotiz.
Unser Börsenlexikon erläutert wichtige Finanzbegriffe und sollte keine Fragen offen lassen. Wenn Sie dennoch eine Definition vermissen, schreiben Sie uns bitte an redaktion@deutsche-boerse.com. Wir nehmen dann den Begriff nach Möglichkeit auf.