Börsenlexikon
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Ex-A
Ehem. Kurshinweis nach Ausschüttung: Erste Notiz nach Abschlag einer Ausschüttung
Der Kurshinweis ex A steht für nach Ausschüttung und gibt den Preis an, mit dem ein Wertpapier erstmals ohne eine Ausschüttung gehandelt wird. Die Ausschüttung pro Wertpapier wurde aus dem Aktienpreis herausgerechnet.
Kurshinweise waren Kürzel, die im Präsenzhandel mit einem Preis veröffentlicht wurden und zusätzliche Informationen zum Preis bzw. zum Wertpapier boten. Sie sind mit der Umstellung des Frankfurter Börsenhandels auf Xetra-Technologie weitestgehend abgeschafft worden.
Unser Börsenlexikon erläutert wichtige Finanzbegriffe und sollte keine Fragen offen lassen. Wenn Sie dennoch eine Definition vermissen, schreiben Sie uns bitte an redaktion@deutsche-boerse.com. Wir nehmen dann den Begriff nach Möglichkeit auf.