Börsenlexikon
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ex BO (Kurzhinweis)
Ehem. Kurshinweis nach Bonusrecht: Erste Notiz eines Wertpapiers nach Abschlag eines Bonusrechts.
Der Kurshinweis ex BO steht für nach Bonusrecht und gibt den niedrigeren Preis an, mit dem ein Wertpapier erstmals gehandelt wird, nachdem das Aktienkapital um ein Bonusrecht vermindert wurde.
Kurshinweise waren Kürzel, die im Präsenzhandel mit einem Preis veröffentlicht wurden und zusätzliche Informationen zum Preis bzw. zum Wertpapier boten. Sie sind mit der Umstellung des Frankfurter Börsenhandels auf Xetra-Technologie weitesgehend abgeschafft worden.
Unser Börsenlexikon erläutert wichtige Finanzbegriffe und sollte keine Fragen offen lassen. Wenn Sie dennoch eine Definition vermissen, schreiben Sie uns bitte an redaktion@deutsche-boerse.com. Wir nehmen dann den Begriff nach Möglichkeit auf.