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Ex-Tag
Tag, ab dem Wertpapiere "ex", d. h. ohne ein bestimmtes Recht, z. B. auf Dividende, Bezugsrecht oder Berichtigungsaktien (Kapitalberichtigung), gehandelt werden.
Der Ex-Tag bei deutschen Aktien ist häufig ein Tag nach der Hauptversammlung, bei der die Dividende festgelegt worden ist. Es beginnt die Ausschüttung der Dividende, die dann aus dem Börsenkurs herausgerechnet wird. Anleger, die bis einen Tag vor dem Ex-Tag den Anteil erworben haben, bekommen die Dividende ausgeschüttet, wenn die Bank die Buchung noch am Kauftag abgeschlossen hat.
Unser Börsenlexikon erläutert wichtige Finanzbegriffe und sollte keine Fragen offen lassen. Wenn Sie dennoch eine Definition vermissen, schreiben Sie uns bitte an redaktion@deutsche-boerse.com. Wir nehmen dann den Begriff nach Möglichkeit auf.