Börsenlexikon
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Geregelter Markt
Ehemaliges öffentlich-rechtliches Zulassungssegment für Wertpapiere.
Der Geregelte Markt ist am 1. November 2007 in den Regulierten Markt überführt worden. Damit ist die bis dahin bestehende Unterteilung der organisierten Zulassungssegmente in einen Amtlichen und einen Geregelten Markt aufgehoben worden. Wertpapiere, die vor dem 1. November 2007 zum Geregelten Markt zugelassen waren, gelten seitdem als zum Regulierten Markt zugelassen.
Die Zulassungsvoraussetzungen und Folgepflichten am Regulierten Markt decken sich weitestgehend mit den Anforderungen für den ehemaligen Geregelten Markt.
Unser Börsenlexikon erläutert wichtige Finanzbegriffe und sollte keine Fragen offen lassen. Wenn Sie dennoch eine Definition vermissen, schreiben Sie uns bitte an redaktion@deutsche-boerse.com. Wir nehmen dann den Begriff nach Möglichkeit auf.