Börsenlexikon
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HGB, Jahresabschluss nach
HGB steht für Handelsgesetzbuch, im Zusammenhang mit börsennotierten Unternehmen bezeichnet HGB, nach welcher gesetzlichen Vorgabe der Jahresabschluss erstellt wird. Aktiengesellschaften sind gemäß § 6 Abs. 2 HGB Kaufmänner im Sinne des Handelsgesetzbuches. Sie ist demzufolge verpflichtet, Bücher zu führen und einen Jahresabschluss aufzustellen.
Der Jahresabschluss nach HGB hat zwei Funktionen, eine Zahlungsbemessungsfunktion zur Ermittlung der Aussschüttung an die Anteilseigner und an den Staat sowie eine Informationsfunktion gegenüber allen relevanten Interessensgruppen. Im Zentrum steht der Gläubigerschutz.
Große und international agierende Unternehmen stellen zudem einen Jahresabschluss nach IFRS auf, für eine Aufnahme in den Prime oder General Standard ist dies eine Vorraussetzung.