Börsenlexikon

Handelsüberwachungsstelle (HÜSt)

Eigenständiges Börsenorgan, das den Handel überwacht.

Die Handelsüberwachungsstelle (HÜSt) ist ein eigenständiges Börsenorgan und nimmt die Marktaufsicht wahr. Sie überwacht den Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse, das beinhaltet die beiden Marktplätze Xetra und den spezialistengestützten Parketthandel, sowie an der Derivatebörse Eurex Deutschland. 

Die HÜSt prüft Unregelmäßigkeiten und unterrichtet die Geschäftsführungen der Börsen sowie die Börsenaufsichtsbehörde über das Ergebnis ihrer Ermittlungen. Sie leitet auch Fälle an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weiter, wenn diese in deren Zuständigkeitsbereich fallen.

Wir bitten Sie, Fragen zu konkreten Orders bzw. Geschäften zuständigkeitshalber an Ihre orderausführende Bank als unmittelbaren Börsenteilnehmer zu richten, die ggf. die jeweilige Börse oder die Handelsüberwachungsstelle in die Beantwortung einbezieht.

Gerne können Sie auch Hinweise auf mögliche Regelverstöße (insbesondere Marktmanipulation sowie Insiderhandel) an die Handelsüberwachungsstelle per E-Mail an huest@deutsche-boerse.com  (für die Frankfurter Wertpapierbörse) bzw. surveillance@eurexchange.com (für die Eurex Deutschland) senden. Beachten Sie hierbei jedoch, dass die Handelsüberwachungsstelle gemäß Börsengesetz sowie der Marktmissbrauchsverordnung zur Vertraulichkeit verpflichtet ist und den Hinweisgeber nicht über das Ergebnis ihrer Ermittlungen informieren kann.

Unser Börsenlexikon erläutert wichtige Finanzbegriffe und sollte keine Fragen offen lassen. Wenn Sie dennoch eine Definition vermissen, schreiben Sie uns bitte an redaktion@deutsche-boerse.com. Wir nehmen dann den Begriff nach Möglichkeit auf.