Börsenlexikon
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- Halbjahresbericht (Fonds)
- Handelsaussetzung
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Handelsaussetzung
Aussetzung des Handels eines Wertpapiers, wenn der ordnungsgemäße Börsenhandel zeitweilig gefährdet ist oder wenn dies zum Schutz der Anleger geboten erscheint.
Der Handel von Wertpapieren kann vorübergehend ausgesetzt werden. Über die Aussetzung entscheidet die Börsengeschäftsführung. Eine Kursaussetzung signalisiert Anlegern, dass für ein Wertpapier Umstände eingetreten oder zu erwarten sind, die für dessen Bewertung erhebliche Bedeutung haben. Bei einer Kursaussetzung werden alle vorliegenden Orders gelöscht. Die Handelsaussetzung sollte stets so kurz wie möglich sein, jedoch so lange andauern, bis die aktuellen Umstände möglichst allen Anlegern bekannt sind.
Unser Börsenlexikon erläutert wichtige Finanzbegriffe und sollte keine Fragen offen lassen. Wenn Sie dennoch eine Definition vermissen, schreiben Sie uns bitte an redaktion@deutsche-boerse.com. Wir nehmen dann den Begriff nach Möglichkeit auf.