Börsenlexikon
- G (Kurshinweis)
- Gamma (Optionsscheine)
- Gap
- Garantie-Fonds
- Garantie-Zertifikat
- Gattung
- Gebührenordnung der Börse
- Gedeckter Optionsschein
- Geld
- Geld-Brief-Spanne
- Geldkurs
- Geldmarkt
- Geldpreis
- Geldwäsche
- General Standard
- Genussschein
- Geregelter Markt
- Gesamtaktie, Gesamttitel
- Gesamtkostenquote
- Geschlossene Investmentfonds
- Gestrichen Taxe
- Gestrichene Order
- Gewinnschwelle (Optionsscheine)
- Gewöhnliches Gap
- GEX
- Girosammelverwahrung
- Glattstellen
- Gleitender Durchschnitt
- Global Depository Receipt (GDR)
- Globalaktie
- Globalurkunde
- Going Public
- Going Public Anleihen
- Goldlöckchen-Szenario
- Graumarkt
- Green Bonds
- Greenshoe
- Growth-Fonds
- Growth-Strategie
Garantie-Fonds
'Investmentfonds mit garantierter Rückzahlung am Ende der festgesetzten Vertragslaufzeit.
Garantiefonds sichern Anlegern die Rückzahlung zu, in der Regel nach Ablauf einer Laufzeit. Die Höhe der Garantie umfasst entweder den ursprünglich eingezahlten Anlagebetrag, einen bestimmten Prozentsatz oder vorübergehend erreichte Höchststände des Fondswerts. Der Anteilswert des Fonds kann während der Laufzeit auch unter den Ausgabepreis fallen.
Diese Garantie begrenzt das Kursänderungsrisiko der Märkte durch Einsatz entsprechender Absicherungsstrategien durch die Kapitalanlagegesellschaft. Diese Sicherheit wird in der Regel durch eine geringere Rendite erkauft.
Unser Börsenlexikon erläutert wichtige Finanzbegriffe und sollte keine Fragen offen lassen. Wenn Sie dennoch eine Definition vermissen, schreiben Sie uns bitte an redaktion@deutsche-boerse.com. Wir nehmen dann den Begriff nach Möglichkeit auf.