Börsenlexikon
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Genussschein
Mischform aus Aktie und Anleihe.
Genussscheine sind Gewinnbeteiligungspapiere, die Vermögensrechte garantieren, aber keine Stimmrechte verschaffen. Für Genussscheine gibt es keine vom Gesetzgeber oder von den Börsen festgelegten Standards. Jedes Detail kann vom Emittenten individuell an die persönlichen Finanzierungsbedürfnisse angepasst werden.
Unser Börsenlexikon erläutert wichtige Finanzbegriffe und sollte keine Fragen offen lassen. Wenn Sie dennoch eine Definition vermissen, schreiben Sie uns bitte an redaktion@deutsche-boerse.com. Wir nehmen dann den Begriff nach Möglichkeit auf.