Börsenlexikon
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Geldwäsche
Legalisieren illegaler Gelder bzw. Vermögenswerte.
Bei der Geldwäsche werden illegal erwirtschaftete Gelder in den legalen Wirtschafts- und Finanzkreislauf eingeschleust. Geldwäschehandlungen haben den Zweck, die Herkunft dieser Gelder zu verschleiern und sie vor dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden zu schützen.
Geldwäsche ist ein Straftatbestand, sowohl nach deutschem Strafrecht als auch dem Strafrecht anderer Länder.
Zur Bekämpfung der Geldwäsche gibt das deutsche Geldwäschegesetz z. B. vor, Aufzeichnungen und Identifizierungen bei Einzahlungen und Überweisungen ab 15.000 Euro vorzunehmen. Daneben gibt es die Anzeigepflicht bei einem Geldwäscheverdacht.
Unser Börsenlexikon erläutert wichtige Finanzbegriffe und sollte keine Fragen offen lassen. Wenn Sie dennoch eine Definition vermissen, schreiben Sie uns bitte an redaktion@deutsche-boerse.com. Wir nehmen dann den Begriff nach Möglichkeit auf.