Börsenlexikon

Dividende

Gewinnabhängige Zahlung eines Unternehmens an seine Anteileigner.

Mit der Dividende beteiligt ein Unternehmen seine Eigentümer, die Aktionäre, am Unternehmenserfolg. Die Dividende stellt die Entlohnung der Aktionäre für ihre Kapitaleinlage dar. Sie wird jährlich von der Hauptversammlung (HV) einer Aktiengesellschaft beschlossen und als Euro-Betrag oder als prozentualer Anteil am Unternehmensgewinn angegeben. Der Börsenkurs wird nach dem Beschluss der HV um die Höhe der Dividende vermindert und der erste Preis ohne Dividende mit dem Zusatz „ex Dividende“ versehen. Der Erwerber einer Aktie ex Dividende hat keinen Anspruch auf diese Dividende. 

Die Dividende ist für alle Aktien eines Unternehmens derselben Gattung (z. B. Stammaktie oder Vorzugsaktie) gleich hoch.

Die Höhe der Dividende richtet sich in erster Linie nach dem Bilanzgewinn und der wirtschaftlichen Perspektive des Unternehmens und wird der HV vom Vorstand und Aufsichtsrat vorgeschlagen. Dennoch versuchen Unternehmen, ihren Aktionären eine gleich bleibende Dividende zu zahlen (Dividendenkontinuität). Dies soll in ertragsschwachen Phasen beruhigend auf die Anleger wirken und eine positive Ertragserwartung vermitteln. Ausgezahlt wird die Dividende durch die für das Unternehmen tätigen Banken.

Die Dividendenzahlung vor Abzug der Unternehmenssteuer bezeichnet man als Bruttodividende, nach Abzug der Unternehmenssteuer als Bardividende und nach Abzug der Abgeltungssteuer als Nettodividende.


Die Höhe der Dividende richtet sich in erster Linie nach dem Bilanzgewinn und der wirtschaftlichen Perspektive des Unternehmens und wird der HV vom Vorstand und Aufsichtsrat vorgeschlagen. Dennoch zahlen Unternehmen ihren Aktionären zumeist eine gleich bleibende Dividende (Dividendenkontinuität). Dies soll v. a. in ertragsschwachen Phasen beruhigend auf die Anleger wirken und eine positive Ertragserwartung vermitteln. Ausgezahlt wird die Dividende durch die für das Unternehmen tätigen Banken.

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