Dossier Handeln
Was passiert bei einer Handelsaussetzung?
Vielleicht ist Ihnen dies schon einmal passiert: Sie wollen eine Aktie verkaufen und stellen fest, dass das Wertpapier vom Handel ausgesetzt ist. Nach dem ersten Schrecken kommen Verunsicherung und Ärger auf. Wieso kann die Aktie nicht mehr gehandelt werden? Wie lange dauert so eine Sperre? Erfahren Sie hier, wann und warum es zu Handelsaussetzungen kommt.
Weshalb werden Wertpapiere vom Handel ausgesetzt?
Die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse setzt die Notierung von Wertpapieren aus, wenn ein ordnungsgemäßer Börsenhandel zeitweilig gefährdet ist oder wenn dies zum Schutze der Investoren geboten erscheint.
Bei Aktien beispielsweise kann die Geschäftsführung damit auf wichtige Unternehmensnachrichten reagieren, die meist in Form von Ad-hoc-Meldungen veröffentlicht werden. Die Geschäftsbedingungen der Frankfurter Wertpapierbörse sehen „besondere Umstände im Bereich des Emittenten“ als Grund für eine Aussetzung vom Handel vor. Die drohende Insolvenz eines Unternehmens kann so ein besonderer Umstand sein. Ebenso erhebliche Veränderungen in der Ertragslage oder eine bevorstehende Kapitalerhöhung etc.
Eine Aussetzung soll allen Investoren die Chance geben, Sachverhalte zu kennen, die für die Bewertung eines Unternehmens wichtig sind. Ziel ist eine Symmetrie in der Informationsverbreitung bei den Anlegern.
Die Gründe für eine Handelsaussetzung sind in § 72 der Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse aufgeführt. Die Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse bezieht sich auf das Börsengesetz; im § 25 wird die Handelsaussetzung behandelt. Dieser Artikel befasst sich nur mit Teilaspekten der Handelsaussetzung. Es gilt die Börsenordnung der FWB.
Wie lange eine Aktie vom Handel ausgesetzt wird, ist von Fall zu Fall verschieden. In der Regel wird die Notierung für eine Stunde ausgesetzt. In Ausnahmefällen auch länger. Über aktuelle Aussetzungen und Wiederaufnahmen informieren wir Sie in den Bekanntmachungen der Frankfurter Wertpapierbörse.
Welche Titel werden ausgesetzt?
Alle an der Frankfurter Börse zugelassenen Wertpapiere können vom Handel ausgesetzt werden.
Dies ist auch bei ausländischen Wertpapieren der Fall, also bei Aktien, deren Heimatbörse im Ausland ist. Wobei ausländische Titel in der Regel an der Börse Frankfurt ausgesetzt werden, weil auch an ihrer Heimatbörse der Handel unterbrochen wird. Dann vollzieht die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse die Entscheidung der ausländischen Heimatbörse lediglich nach. Über die Gründe der Aussetzung an der ausländischen Börse müssen sich die Anleger bei der jeweiligen Heimatbörse, für US-amerikanische Aktien z.B. bei der New York Stock Exchange, oder direkt bei dem jeweiligen Unternehmen informieren.
Allerdings müssen ausländische Wertpapiere nicht vom Handel ausgesetzt werden, wenn der Heimatmarkt geschlossen ist. Das ist zum Beispiel an Börsenfeiertagen der Fall. Maßgeblich ist, wie oben erläutert, inwieweit der ordnungsgemäße Handel in Frankfurt möglich ist.
Was passiert mit meinem Auftrag?
Bei einer zeitweiligen oder ganztägigen Kursaussetzung werden bestehende Aufträge zum Schutz der Anleger gelöscht.
Besonders bei Limit-Aufträgen mit längerer Gültigkeit kann dies dazu führen, dass Investoren von der Aussetzung gar nichts mitbekommen und sich wundern, weshalb ihre offene Order nicht mehr vorliegt. Ein Blick in die Datenbank mit den Bekanntmachungen verschafft hier Klarheit.
© Mai 2019, Deutsche Börse AG