Märkte und Segmente
Regulierter Markt
Der Regulierte Markt ist ein organisierter Markt im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes, kurz WpHG. Das heißt, die Zulassungsvoraussetzungen und die Folgepflichten der Teilnehmer sowie die Organisation des Handels selbst sind gesetzlich geregelt.
Öffentlich-rechtliche Zulassung
Ein emittierendes Unternehmen muss vor Aufnahme des Handels ein öffentlich-rechtliches Zulassungsverfahren durchlaufen. Unter anderem muss das Unternehmen seit mindestens drei Jahren bestehen und mindestens 10.000 Aktien emittieren. 25 Prozent der Aktien müssen im Streubesitz sein. Das Unternehmen muss ein Zulassungsprospekt vorlegen, in dem Bilanzen, die Gewinn- und Verlustrechnung und die Kapitalflussrechnung der vergangenen drei Jahre ausgewiesen sind. Die Publikationssprache ist Deutsch, für ausländische Emittenten auch Englisch.
Unternehmen, die am Regulierten Markt teilnehmen, haben auch Zulassungsfolgepflichten zu erfüllen, wie die Veröffentlichung des Jahresabschlusses und eines Zwischenberichts für die ersten sechs Monate des Geschäftsjahres.
Ehemals Amtlicher und Geregelter Markt
Mit dem Regulierten Markt ist am 1. November 2007 die bisher bestehende Unterteilung der organisierten Zulassungssegmente in den Amtlichen und Geregelten Markt aufgehoben worden. Wertpapiere, die vor dem 1. November 2007 zum Geregelten oder zum Amtlichen Markt zugelassen waren, gelten seit 1. November 2007 als zum Regulierten Markt zugelassen.
Unternehmen im Regulierten Markt können zwischen den beiden Segmenten Prime Standard und General Standard wählen. Bei Aktien hängen von der Auswahl des Segments die Transparenzanforderungen an das Unternehmen ab.
Juni 2019, © Deutsche Börse AG