Auftrag, Struktur und Organe

Organisation der Börse

Das Börsengebäude von aussen am Tag in Frankfurt am Main

Die Frankfurter Wertpapierbörse ist mit dem elektronischen Handelsplatz Xetra der Standort der größten Börse in Deutschland. Neben Xetra und dem Frankfurter Parketthandel gibt es kleinere Börsen in Stuttgart, München, Hamburg, Berlin und Düsseldorf, die sich teilweise auf einzelne Wertpapierklassen oder auf regionale Unternehmen spezialisiert haben. Den Betrieb der Börsen zu beauftragen und zu beaufsichtigen ist Ländersache.
 

Gemischte Struktur aus öffentlichem und privatem Recht

Die Deutsche Börse AG ist vom Land Hessen mit dem Betrieb der Frankfurter Wertpapierbörse beauftragt worden. Das heißt, dass sie alle notwendigen technischen und personellen Leistungen für das Funktionieren der Marktplätze erbringt. Dafür erhält sie Entgelte, die Handelsgebühren, von den Nutzern.

Die Deutsche Börse AG ist somit der Träger der öffentlich-rechtlichen „Frankfurter Wertpapierbörse“ mit den beiden Handelsplätzen „Xetra“ und „Börse Frankfurt“. Bei der Deutschen Börse handelt es sich um ein privatrechlich organisiertes Unternehmen, dessen Aktien selbst an der Börse notiert und handelbar sind.

Organe der Börse Frankfurt

Vier Börsenorgane gewährleisten einen ordnungsgemäßen Handel: der Börsenrat, die Geschäftsführung, Sanktionsausschuss, Handelsüberwachungsstelle HÜSt.

Börsen regeln ihre Strukturen, ihre Marktmodelle und die Nutzung ihrer Handelsplattformen durch Satzungen und Verwaltungsakte. Alle Organe der öffentlich-rechtlichen Anstalt handeln hoheitlich und haben die Möglichkeit, auch verwaltungsrechtliche Zwangsmittel anzuwenden.

Reichweite und Grenzen dieser Befugnisse ergeben sich aus gesetzlichen Vorgaben, insbesondere aus dem Börsengesetz. Ziel des Börsengesetzes ist es, sicherzustellen, dass die Börsen einen fairen und effizienten Handel und eine ordnungsgemäße Abwicklung der an ihnen geschlossenen Geschäfte gewährleisten.

Die Aufsicht über alle Bereiche des Finanzwesens in Deutschland liegt bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, mit Sitz in Frankfurt.

Notierung von Wertpapieren

An der Frankfurter Wertpapierbörse werden Aktien, festverzinsliche Wertpapiere, Fondsanteile, Optionsscheine und Zertifikate gehandelt. Diese sind entweder zum Regulierten Markt zugelassen oder in den Open Market, ehemals Freiverkehr, einbezogen worden.

Die Zulassung zum Regulierten Markt erfolgt durch die Börsengeschäftsführung auf Antrag des Emittenten des jeweiligen Wertpapiers. Voraussetzung ist – von Ausnahmefällen abgesehen -, dass der Emittent einen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gebilligten Emissionsprospekt vorlegt. Eine darüber hinausgehende Prüfung des Emittenten und seiner Bonität findet aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für die Zulassung nicht statt. Infolge der Zulassung seiner Wertpapiere zum Börsenhandel entstehen für den Emittenten Folgepflichten, z.B. die Pflicht zu Ad-hoc-Mitteilungen, die Erstellung von Zwischen- und ggf. Quartalsberichten.

Die Einbeziehung in den Freiverkehr erfolgt auf Antrag eines Handelsteilnehmers, ohne dass ein Emissionsprospekt erforderlich ist. Zulassungsfolgepflichten entstehen hieraus für den Emittenten nicht.

In einem Teilbereich des Freiverkehrs, dem Wachstumssegment Scale, gelten weitergehende Zulassungsanforderungen und Folgepfichten, die allerdings auf kleinere und mittlere Unternehmen zugeschnitten sind, um diesen die Kapitalbeschaffung zu erleichtern und den den Weg zu nationalen und internationalen Investoren zu öffnen.

Zulassung von Teilnehmern

Am Börsenhandel teilnehmen dürfen Unternehmen, die gewerbsmäßig den Handel in oder die Vermittlung von Geschäften mit börsenmäßig handelbaren Gegenständen betreiben. Diese benötigen eine Zulassung durch die Börsengeschäftsführung. Für diese Unternehmen handeln an der Börse Börsenhändler, die ebenfalls eine Zulassung benötigen.

Privatanleger haben keinen unmittelbaren Zugang zur Börse, sondern müssen sich hierzu eines zugelassen Handelsteilnehmers, eines Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituts, bedienen.

Mai 2023, © Deutsche Börse AG