Börsenlexikon

Börsenaufsichtsbehörde

Institution der Bundesländer, die für die Errichtung, Auflösung und Überwachung der Börsen zuständig ist.

Die Börsenaufsichtsbehörde wacht über die Einhaltung des Börsenrechts und der börsenrechtlichen Vorschriften und Anordnungen sowie über die ordnungsgemäße Durchführung des Handels bis hin zur Geschäftsabwicklung. Sie kann, auch ohne besonderen Anlass, von der Börse und den Handelsteilnehmern Auskünfte und Unterlagen verlangen oder Prüfungen vornehmen. Sie erlässt selbst börsenrelevante Regelwerke. Wesentliche Regelwerke der Börse bedürfen ihrer Genehmigung. § 2 des Börsengesetzes ermächtigt die Börsenaufsichtsbehörde, gegenüber der Börse und den Handelsteilnehmern Anordnungen zu treffen, die im Interesse einer ordnungsmäßigen Handelsdurchführung und Börsengeschäftsabwicklung sind.

Die für die Frankfurter Börse zuständige Börsenaufsicht gehört zum Wirtschaftsministerium des Landes Hessen in Wiesbaden.

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