Börsenlexikon
- IAS (International Accounting Standards)
- iBoxx-Indizes
- ifo-Geschäftsklimaindex
- IFRS (International Financial Reporting Standards)
- Im Geld (Optionsscheine)
- Immo Index
- Implizite Volatilität
- iNAV (indikativer Nettoinventarwert)
- Index
- Index-Zertifikat
- Indexfonds
- Indikativer Preis
- Industriegruppe
- Inflationsindexierte Anleihe
- Inhaberaktie
- Inhaberschuldverschreibung
- Innerer Wert (Optionsscheine)
- Insider
- Insiderhandel
- Intraday-Handel
- Investment Trust
- Investmentfonds
- Investor Relations (IR)
- IPO
- IPO Fenster
- ISIN
- ISM-Index
IFRS (International Financial Reporting Standards)
IFRS (International Financial Reporting Standards) sind internationale Rechnungslegungsstandards, nach denen viele internationale Unternehmen ihre Jahres- und Zwischenabschlüsse erstellen. In zahlreichen Ländern ist die Bilanz nach IFRS für Kapitalgesellschaften Pflicht.
Ziel der Anwendung von internationalen Bilanzstandards ist die Vergleichbarkeit von ausgewiesenen Ertragszahlen in den verschiedenen Geschäftsberichten. US-amerikanische Unternehmen bilanzieren auch nach US-GAAP (United States Generally Accepted Accounting Principles). Deutsche Unternehmen nutzten früher das HGB, dieser Standard findet aber bei international agierenden Unternehmen hierzulande kaum noch Anwendung.
Unternehmen, die dem Recht eines Mitgliedsstaats der Europäischen Gemeinschaft unterliegen und deren Wertpapiere zum Handel in einem Geregelten Markt in einem der Mitgliedstaaten zugelassen sind, müssen ihre konsolidierten Abschlüsse seit 2005 nach IFRS aufstellen.
Der deutsche Gesetzgeber hat mit dem Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG) die Verpflichtung zur Anwendung der IFRS auch auf die Unternehmen ausgedehnt, deren Wertpapiere zwar noch nicht gehandelt werden, die sich aber im Zulassungsprozess befinden. Alle anderen Gesellschaften, die nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) verpflichtet sind, einen Konzernabschluss zu erstellen, können diesen entweder nach dem HGB oder nach den IFRS erstellen.