Börsenlexikon
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Inflationsindexierte Anleihe
Bei inflationsindexierten Anleihen hängen Verzinsung und Tilgung von der aktuellen Teuerungsrate ab; dadurch sind sie (zumindest teilweise) vor Geldentwertung geschützt. Als Referenzindex gelten Preisindizes. Bei den inflationsindexierten Bundesanleihen ist dies der harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) ohne Tabak. Der HVPI misst das Preisniveau von Gütern und Dienstleistungen, die von privaten Haushalten in der Eurozone bezahlt werden. Zur Berechnung des inflationsabhängigen Kupons sowie der Tilgung wird die so genannte Indexverhältniszahl errechnet. Diese gibt das Verhältnis zwischen dem Wert des Referenzindexes am Abrechnungstag und dessen Niveau bei Emission der Anleihe wieder.
Steigt die Inflation, wirkt sich dies positiv auf die Zinsen und den Betrag am Ende der Laufzeit aus. Bei einer niedrigen Inflation oder sogar Deflation, sind die Zinseinnahmen jedoch geringer als bei herkömmlichen Anleihen. Die inflationsindexierten Anleihen des Bundes werden im Falle einer Deflation zum Nennwert zurückbezahlt.
Auf der Internetseite der Finanzagentur des Bundes deutsche-finanzagentur.de kann der Wert des Index abgerufen werden. Im Bereich Wissen finden Anleger eine Auswahl der gehandelten inflationsindexierten Anleihen.