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IPO
Abkürzung für „Initial Public Offering"; erstmaliges öffentliches Angebot von Wertpapieren eines Unternehmens in Form eines Börsengangs.
Bei einem IPO platziert ein Unternehmen Aktien weltweit erstmalig an einer Börse. Dabei macht es ein öffentliches Angebot mit Prospektpflicht und platziert die Aktien an qualifizierte Anleger (gemäß Definition der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – BaFin) und mindestens 100 Privatpersonen.
Motiv für ein IPO ist vor allem die Beschaffung von zusätzlichem Eigenkapital. Für die ursprünglich kapitalgebenden Beteiligungsgesellschaften (Venture Capital-Gesellschaften) und Altaktionäre ist das IPO eine Möglichkeit, sich aus dem Unternehmen zurückzuziehen. Erwünschte Nebeneffekte sind ein höherer Bekanntheitsgrad des Unternehmens und eine breitere Kapitalstreuung.
Unser Börsenlexikon erläutert wichtige Finanzbegriffe und sollte keine Fragen offen lassen. Wenn Sie dennoch eine Definition vermissen, schreiben Sie uns bitte an redaktion@deutsche-boerse.com. Wir nehmen dann den Begriff nach Möglichkeit auf.