Börsenlexikon
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Depot
Bevor Anleger Wertpapiere, zum Beispiel Aktien, kaufen können, müssen sie ein Depot bei einer Bank oder einem Broker eröffnen. In diesem Depot werden die Wertpapiere der Anleger verwahrt. Dies hat den Vorteil, dass Anleger vor allem gegen den Verlust der Wertpapiere durch Diebstahl oder Feuer geschützt ist.
Depotinhaber erhalten mindestens einmal im Jahr einen Depotauszug, der ähnlich wie ein Kontoauszug die Depotbewegungen aufstellt, zum Beispiel die Anzahl und Art der eingelagerten Aktien oder Kosten, die durch Aktienkäufe oder –verkäufe entstanden sind.
Für das Depot fallen in der Regel Gebühren an, deren Höhe sich nach der Gebührenordnung der Depot führenden Bank berechnet. Das Depotgesetz (DepG oder DepotG) bildet die Rechtsgrundlage für die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren.
Aktien werden heute in den meisten Fällen nicht mehr physisch ausgegeben, sondern in elektronischen Sammelurkunden erfasst. Daher kann man sich das Depot als virtuelles Konto vorstellen, auf dem die Depot führende Bank die Aktienkäufe und- verkäufe verbucht.
Es gibt verschiedene Depotarten:
- Sonderverwahrung, auch Streifbandverwahrung genannt, bei der Wertpapiere für jeden Aktionär gesondert verwahrt werden.
- Sammelverwahrung, bei der Wertpapiere mehrerer Aktionäre bei einer Wertpapiersammelbank verwahrt werden. Dies ist die üblichere und kostengünstigere Form – allerdings muss der Aktionär dem zugestimmt haben.
Ein weiterer Vorteil des Depots ist, dass die Depot führende Bank die Wertpapiere der Aktionäre verwaltet. Sie achtet auf alle Termine und Formalitäten, zum Beispiel wann Dividenden fällig und ausgeschüttet werden, die Verwertung von Bezugsrechten und auf die rechtzeitige Anmeldung zur Hauptversammlung (die Stimmrechte bleiben jedoch beim Aktionär). Allerdings bieten nicht alle Banken eine umfangreiche Verwaltung an.