Börsenlexikon
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Aktienprogramm
Optionsrechte für Mitarbeiter einer Aktiengesellschaft als zusätzliche Entlohnungsform.
Bei einem Aktienoptionsprogramm erhalten Mitarbeiter einer Aktiengesellschaft Optionsrechte, die sie unter vorher bestimmten Voraussetzungen in Aktien ihrer Gesellschaft umtauschen können. Die Programme sehen in der Regel eine mehrjährige Frist vor, nach der die Aktie einen bestimmten Wertzuwachs erzielt haben muss, damit die Aktienoptionen ausgeübt werden können.
Unser Börsenlexikon erläutert wichtige Finanzbegriffe und sollte keine Fragen offen lassen. Wenn Sie dennoch eine Definition vermissen, schreiben Sie uns bitte an redaktion@deutsche-boerse.com. Wir nehmen dann den Begriff nach Möglichkeit auf.