Börsenlexikon
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- Ausübungsfrist (Optionsscheine)
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Ausübungsfrist (Optionsscheine)
Zeitraum, innerhalb dessen Optionsinhaber ihr Optionsrecht ausüben können.
Inhaber einer Option oder eines Optionsscheins können innerhalb der Ausübungsfrist von ihrem Optionsrecht Gebrauch machen, d. h., sie können in diesem Zeitraum eine bestimmte Menge des Basiswerts zum vereinbarten Kurs kaufen (Call) oder verkaufen (Put). Am Tag der Fälligkeit erlischt das Optionsrecht.
Bei Optionsscheinen führt der Emittent in der Regel mit Ablauf der Ausübungsfrist einen Barausgleich durch. Einige Optionsscheine sehen eine automatische Ausübung am Ende der Ausübungsfrist vor.
Unser Börsenlexikon erläutert wichtige Finanzbegriffe und sollte keine Fragen offen lassen. Wenn Sie dennoch eine Definition vermissen, schreiben Sie uns bitte an redaktion@deutsche-boerse.com. Wir nehmen dann den Begriff nach Möglichkeit auf.