Börsenlexikon
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- Ausübungsfrist (Optionsscheine)
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Arbitrage
Bei der Arbitrage werden zwei Arten unterschieden: Differenz- und Kapitalmarktarbitrage. Bei einer Differenzarbitrage kaufen Marktteilnehmer Wertpapiere an einer Börse zu einem günstigen Preis und verkaufen sie zeitgleich an einer anderen Börse zu einem höheren Preis. Dadurch steigt die Nachfrage und somit der Preis des Wertpapiers am Ort mit dem niedrigeren Preis. An der Börse mit dem höheren Preis sinkt der Kurs des Wertpapiers aufgrund des höheren Angebots. Dadurch gleichen sich die Preise an den unterschiedlichen Börsenplätzen an.
Die Kapitalmarktarbitrage (auch Kassa-Futures-Arbitrage) bezeichnet die Ausnutzung des Preisunterschieds, der bei einem Wertpapier zur selben Zeit am Kassa- und am Terminmarkt besteht. Arbitrageure kaufen z. B. eine am selben Tag auslaufende Option auf eine Aktie mit der Erwartung, diese direkt wieder über den Kassamarkt zu einem über dem Basispreis liegenden Preis zu verkaufen.