Börsenlexikon
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Aktionärsrechte
Die mit dem Besitz von Unternehmensanteilen an einer Aktiengesellschaft zugesicherten Rechte.
Aktionären werden mit dem Kauf von Aktien Rechte verbrieft, d.h. zugesichert, die im Aktiengesetz (AktG) und in der Satzung der Aktiengesellschaft geregelt sind. Zu diesen Rechten gehören:
- Teilnahmerecht an der Hauptversammlung.
- Stimmrecht in der Hauptversammlung.
- Auskunftsrecht auf der Hauptversammlung.
- Recht auf Anteil am Unternehmensgewinn (Dividende).
- Bezugsrecht bei der Ausgabe zusätzlicher „junger“ Aktien.
- Recht auf Anteil am Liquidationserlös, wenn die AG aufgelöst werden sollte.
Unser Börsenlexikon erläutert wichtige Finanzbegriffe und sollte keine Fragen offen lassen. Wenn Sie dennoch eine Definition vermissen, schreiben Sie uns bitte an redaktion@deutsche-boerse.com. Wir nehmen dann den Begriff nach Möglichkeit auf.