Börsenlexikon
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Aktienrückkauf
Kauf eigener Unternehmensanteile durch eine Aktiengesellschaft über die Börse.
Seit 1998 können Unternehmen bis zu 10 Prozent ihrer eigenen Aktien über die Börse zurückkaufen, wobei die Aktionäre der Aktiengesellschaft dem Rückkauf auf einer Hauptversammlung zustimmen müssen. Dies ist im Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) geregelt.
Unternehmen kaufen eigene Aktien zurück, wenn sie Kapital anlegen, eine feindliche Übernahme erschweren oder die Aktien als Tauschwährung bei einer Unternehmensübernahme einsetzen wollen. Durch den Rückkauf steigt meist der Aktienkurs, da sich der Gewinn pro Aktie aufgrund der geringeren Zahl der am Markt verbleibenden Aktien erhöht.
Unser Börsenlexikon erläutert wichtige Finanzbegriffe und sollte keine Fragen offen lassen. Wenn Sie dennoch eine Definition vermissen, schreiben Sie uns bitte an redaktion@deutsche-boerse.com. Wir nehmen dann den Begriff nach Möglichkeit auf.