Börsenlexikon
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Ausübung
Wahrnehmung des Kauf- oder Verkaufsrechts durch einen Optionsinhaber.
Man spricht von Ausübung, wenn Inhaber einer Option ihr Kauf- oder Verkaufsrecht zum Basispreis wahrnehmen. Das Optionsrecht kann bei einer Option amerikanischen Typs an jedem Bankarbeitstag während der gesamten Laufzeit ausgeübt werden; bei einer Option europäischen Typs ist die Ausübung nur am Ende der Laufzeit möglich.
Die Emissionsbedingungen können eine Ausübung des Optionsrechts nur innerhalb ganz bestimmter Zeiträume, der Ausübungsfrist, vorsehen.
Optionsscheine werden in der Regel nicht ausgeübt, sondern es erfolgt ein Barausgleich.
Unser Börsenlexikon erläutert wichtige Finanzbegriffe und sollte keine Fragen offen lassen. Wenn Sie dennoch eine Definition vermissen, schreiben Sie uns bitte an redaktion@deutsche-boerse.com. Wir nehmen dann den Begriff nach Möglichkeit auf.