Börsenlexikon
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- Ausübungsfrist (Optionsscheine)
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AS-Fonds
„AS“ steht für „Altersvorsorge-Sondervermögen“. Das Ziel von AS-Fonds ist der Vermögensaufbau für die Altersvorsorge, deswegen gibt der Gesetzgeber Grundstrukturen für die Zusammensetzung der AS-Fonds aus Aktien, Anleihen, Immobilien und liquiden Mitteln vor. Der Fonds ist somit nicht auf bestimmte Anlageformen ausgerichtet; Schwerpunkt der Anlagen sollten jedoch Substanzwerte sein. Erträge werden grundsätzlich thesauriert.
Beim Kauf eines Fondsanteils ist die Kapitalanlagegesellschaft verpflichtet, dem Anleger einen Sparplan mit einer Laufzeit von mindestens 18 Jahren anzubieten. Dieser sieht regelmäßige Einzahlungen bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres vor. Am Ende der Laufzeit wählt der Anleger zwischen einer einmaligen Auszahlung oder einem Auszahlungsplan mit monatlich festgelegten Beträgen.
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