Börsenlexikon
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DAX-Future
DAX-Futures können als Short- oder Long-Positionen ausgestaltet sein. Eine Long-Position bezeichnet dabei die Pflicht, bei Fälligkeit den vereinbarten Preis zu zahlen und das DAX-Portfolio abzunehmen. Bei einer Short-Position verpflichtet man sich, das DAX-Portfolio zu liefern, im Gegenzug erhält der Lieferant den vereinbarten Kaufpreis.
Diesen Pflichten können sich die Parteien nur durch Weiterverkauf des Kontraktes entziehen. In dem Fall spricht man vom Glattstellen der Position.
Future-Kontrakte auf den DAX werden börsentäglich auf Eurex gehandelt. Verfallstermine der Kontrakte sind jeweils der dritte Freitag im März, Juni, September und Dezember.
Der Preis eines Future-Kontraktes richtet sich nach Angebot und Nachfrage und spiegelt die Erwartungen der Marktteilnehmer über den Indexstand zum Verfallstermin wider. Der DAX-Future notiert daher höher als der DAX. Die Differenz ist normalerweise umso größer, je weiter der Verfallstermin in der Zukunft liegt. Zum Verfallstermin entsprechen sich die Stände von DAX und DAX-Future.
Anleger, die einen DAX-Future kaufen, müssen ein separates Konto mit Sicherheitsleistungen bei ihrer Bank führen (Margin-Konto). Jeder Punkt Differenz zum Kaufwert des DAX-Future wird diesem Konto mit 25 Euro belastet bzw. angerechnet. Reichen die Sicherheitsleistungen der Bank nicht mehr aus, so müssen die Anleger Geld "nachschießen". Tun sie dies nicht, kann die Bank den Kontrakt sofort veräußern.
Den aktuellen Stand des DAX-Future finden Anleger auf der Startseite von börse-frankfurt.de.