Börsenlexikon
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Directors Dealings
Private Käufe und Verkäufe der eigenen Aktien durch das Management börsennotierter Aktiengesellschaften und deren Angehörige.
Als Directors Dealings werden Eigengeschäfte von Mitgliedern des Managements eines börsennotierten Unternehmens bezeichnet. Diese Eigengeschäfte müssen europaweit innerhalb von fünf Werktagen veröffentlicht werden, in Deutschland innerhalb desselben Zeitraums auch an die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht). Die Regelung soll Insidergeschäften entgegenwirken, die aufgrund des privilegierten Zugangs zu Informationen über anstehende unternehmerische Entscheidungen möglich wären. Geschäfte, die 5.000 Euro innerhalb eines Kalenderjahres nicht überschreiten, brauchen nicht gemeldet werden.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) betreibt auf bafin.deeine Datenbank mit Directors Dealings.
Unser Börsenlexikon erläutert wichtige Finanzbegriffe und sollte keine Fragen offen lassen. Wenn Sie dennoch eine Definition vermissen, schreiben Sie uns bitte an redaktion@deutsche-boerse.com. Wir nehmen dann den Begriff nach Möglichkeit auf.