Börsenlexikon
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Dividendengarantie
Mindestdividendenzusage für Aktionäre von Vorzugsaktien.
Eine Dividendengarantie erhalten häufig Aktionäre stimmrechtsloser Vorzugsaktien als Ausgleich für das fehlende Stimmrecht. Die Aktiengesellschaft kann die Zahlung der Dividende in „bessere“ Geschäftsjahre verschieben, der Anspruch verfällt jedoch nicht, sondern muss nachgezahlt werden.
Unser Börsenlexikon erläutert wichtige Finanzbegriffe und sollte keine Fragen offen lassen. Wenn Sie dennoch eine Definition vermissen, schreiben Sie uns bitte an redaktion@deutsche-boerse.com. Wir nehmen dann den Begriff nach Möglichkeit auf.