Börsenlexikon
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Dual Listing (DL)
Aufnahme der Notierung an einer zweiten Börse neben der Heimatbörse.
Beim Dual Listing, auch Zweitlisting genannt, wird ein Unternehmen neben seiner Heimatbörse an einer weiteren Börse notiert oder in den Handel einbezogen. Ein Zweitlisting ist kein Initial Public Offering (IPO), weil es kein weltweit erstmaliges oder öffentliches Angebot ist. Das Unternehmen unterliegt deshalb nicht der Prospektpflicht.
Unser Börsenlexikon erläutert wichtige Finanzbegriffe und sollte keine Fragen offen lassen. Wenn Sie dennoch eine Definition vermissen, schreiben Sie uns bitte an redaktion@deutsche-boerse.com. Wir nehmen dann den Begriff nach Möglichkeit auf.