Börsenlexikon

Direktlisting

Börsengang ohne Ausgabe von Aktien vor Handelsstart

Bei einem direkten Listing, auch Direktplatzierung, Direktnotierung oder Direct Listing genannt, nimmt das Unternehmen kein Kapital auf. Stattdessen beantragt es die Zulassung an der Börse unter Einhaltung der selben Transparenzpflichten wie bei einem IPO. Der Aktienpreis wird beim Handelsstart mit dem ersten Börsenkurs nach Angebot und Nachfrage ermittelt. Im Gegensatz dazu geben bei einem klassischen IPO, kurz für Initial Public Offering, geben Unternehmen meist neue Aktien heraus, die sie, begleitet von Banken, bei Anlegern platzieren. Im Rahmen vom Preisbildungsprozess mit Marktkonsultationen wird eine Preisspanne vorgeschlagen, innerhalb derer Interessenten die Aktien vor dem IPO zeichnen können und die dann zum Emissionspreis zugeteilt werden.

Häufig sind es Venture-Capital finanzierte Technologieunternehmen, die ein Direktlisting nutzen. Es ermöglicht den bisherigen Investoren einen Verkauf ihrer Anteile im regulierten Markt mit transparenter Preisbildung. Die Unternehmen haben keinen Kapitalbedarf und sparen erhebliche Provisionskosten begleitender Banken. Die Inhaber haben keine Haltefristen zu beachten und vermeiden die Verwässerung ihres Anteils durch die neuen Aktien. Von Vorteil für das Unternehmen ist, wenn es in seinem Marktsegment einen hohen Bekanntheitsgrad hat, denn so ist die Preisunsicherheit im Markt geringer. Anleger können bei Direktlistings erst einsteigen, wenn die Aktien gehandelt werden. Es gibt keine Möglichkeit für Zeichnungsgewinne.

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