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Börsengesetz
Vorarbeit zum Börsengesetz (BörsG) leistete eine 1892 von Reichskanzler Graf Leo von Caprivi berufene Börsen-Enquete-Kommission, die – ausgehend von den damaligen Verhältnissen und Missständen an den Börsen – Richtlinien für die Börsentätigkeit entwickelte.
Bedeutende Novellierungen folgten in den Jahren 1975, 1986, 1989 und vor allem 1994 mit dem Gesetz über den Wertpapierhandel und zur Änderung börsenrechtlicher und wertpapierrechtlicher Vorschriften (Zweites Finanzmarktförderungsgesetz). Dabei wurde zunehmend internationales Recht, insbesondere Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft, umgesetzt.
1998 wurde das Börsengesetz mit dem Dritten Finanzmarktförderungsgesetz abermals novelliert, das vor allem die Prospekthaftung neu regelte.
Das Vierte Finanzmarktförderungsgesetz aus dem Jahr 2002 räumte den Börsen mehr Flexibilität bei der Gestaltung des Börsenhandels ein, u. a. entfiel mit Inkrafttreten des Gesetzes die amtliche Kursfeststellung durch Kursmakler. Hinzugekommen sind Bestimmungen zur Überwachung des elektronischen Handels, was vor allem den Anlegerschutz stärkt.
Im Jahr 2005 wurde das Prospektrichtlinien-Umsetzungsgesetz im Börsengesetz umgesetzt.
2007 führte die EU-Finanzmarktrichtlinie „Markets in Financial Instruments Directive“ (MiFID) zu wesentlichen Änderungen im Börsengesetz. Mit der MiFID wurden europaweite Richtlinien für den Wertpapierhandel festgesetzt, mit denen zum einen der Wettbewerb zwischen den einzelnen Handelsplätzen gefördert werden, zum anderen der Anlegerschutz mithilfe erweiterter Transparenzpflichten verbessert werden sollte.
Das Börsengesetz ist unter gesetze-im-internet.de online einsehbar.