Börsenlexikon
- B (Kurzhinweis)
- b oder Kurs ohne Zusatz (Kurszusatz)
- B-Aktien
- Backwardation
- Baisse
- Balkenchart
- Bandbreiten-Optionsschein
- Bandbreiten-Zertifikat
- Bankgarantiehandel
- Barausgleich (Optionsscheine)
- Bardividende
- Bären
- Bärenfalle
- Bärenflagge
- Barwert
- Basishandel
- Basispreis
- Basispunkt
- Basiswährung
- Basiswert
- Basiszinssatz
- Basket-Zertifikat
- bB (Kurszusatz)
- Bear Call Spread
- Bedingte Kapitalerhöhung
- Behauptet
- Belegschaftsaktie
- Beleihungswert
- Benchmark
- Berichtigungsaktie
- BEST
- BEST Excecutor
- Bestens
- Beta-Faktor
- Bewertungskennzahlen der Deutschen Börse
- Bewertungstag
- Bezugsrecht
- bG (Kurszusatz)
- Bilanzanalyse
- Billigst
- Bindungsfrist
- Black-Scholes-Modell
- Blind Pool
- Bluechips
- Bobl-Future
- Bonität
- Bonitätsrisiko
- Bonus-Zertifikat
- Bonuslevel
- Bookbuilding
- Bookbuilding-Spanne
- Börse
- Börsen-Crash
- Börsenaufsichtsbehörde
- Börsengang
- Börsengeschäft
- Börsengeschäftsführung
- Börsengesetz
- Börsenhändler
- Börsenmantel
- Börsenordnung
- Börsenorgane
- Börsenpreis
- Börsenrat
- Börsentag
- Börsenumsatz
- Börsenzulassung von Wertpapieren
- Börsenzulassungsprospekt
- Börsenzwang
- Branchenfonds
- Branchenindex
- Branchenrisiko
- Break-Even-Punkt
- Bridge-Capital
- Brief
- Briefpreis
- Broker
- Bruttodividende
- Buchgewinn
- Buchverlust
- Bulle und Bär
- Bullen
- Bund-Future
- Bundesanleihen
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin)
- Bundeswertpapiere
- Business Angel
- Businessplan
- Buyback
bB (Kurszusatz)
bezahlt Brief: Die zum festgestellten Kurs limitierten Verkaufsaufträge wurden nicht vollständig ausgeführt; es bestand weiteres Angebot.
bB steht für bezahlt Brief und bedeutet, dass die zum festgestellten Preis limitierten Verkaufsaufträge nicht vollständig ausgeführt werden konnten. Es bestand ein Angebotsüberhang.
Kurshinweise waren Kürzel, die im Präsenzhandel mit einem Preis veröffentlicht wurden und zusätzliche Informationen zum Preis bzw. zum Wertpapier boten. Sie sind mit der Umstellung des Frankfurter Börsenhandels auf Xetra-Technologie weitesgehend abgeschafft worden.
Unser Börsenlexikon erläutert wichtige Finanzbegriffe und sollte keine Fragen offen lassen. Wenn Sie dennoch eine Definition vermissen, schreiben Sie uns bitte an redaktion@deutsche-boerse.com. Wir nehmen dann den Begriff nach Möglichkeit auf.