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Belegschaftsaktie
Aktien, die vergünstigt an Mitarbeiter einer Aktiengesellschaft ausgegeben werden, um diese unmittelbar am wirtschaftlichen Erfolg bzw. Risiko des Unternehmens zu beteiligen.
Belegschaftsaktien stammen entweder aus Kapitalerhöhungen des Unternehmens oder werden von diesem an der Börse gekauft. Meist werden sie zu einem Vorzugspreis ausgegeben, der erheblich unter dem Börsenpreis liegt. Erwerber von Belegschaftsaktien müssen in der Regel eine Sperrfrist von bis zu fünf Jahren einhalten, bevor sie ihre Aktien verkaufen dürfen.
Die Ausgabe von Belegschaftsaktien ermöglicht es einerseits, die Mitarbeiter stärker an das Unternehmen zu binden. Andererseits werden die Aktien zunehmend als Element flexibler Vergütungssysteme – und damit zur Förderung der Mitarbeitermotivation – eingesetzt.
Unser Börsenlexikon erläutert wichtige Finanzbegriffe und sollte keine Fragen offen lassen. Wenn Sie dennoch eine Definition vermissen, schreiben Sie uns bitte an redaktion@deutsche-boerse.com. Wir nehmen dann den Begriff nach Möglichkeit auf.