Börsenlexikon
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Basishandel
Außerbörsliches Future-Geschäft, bei dem gleichzeitig ein Future und das dem Future zugrunde liegende Basisinstrument am Kassamarkt ge- oder verkauft wird
Beim Basishandel werden Anleihen bzw. Aktien mit Future-Kontrakten kombiniert, die einen eigenen Preis besitzen. Beim Kauf der Basis wird eine bestimmte Anzahl von Wertpapieren erworben. Gleichzeitig wird eine entsprechende Menge an Future-Kontrakten verkauft. Ziel des Basishandels ist es, eine Differenz zwischen Kassa- und Future-Preis auszunutzen. Das macht es zu einem Instrument der Kapitalmarktarbitrage.
Unser Börsenlexikon erläutert wichtige Finanzbegriffe und sollte keine Fragen offen lassen. Wenn Sie dennoch eine Definition vermissen, schreiben Sie uns bitte an redaktion@deutsche-boerse.com. Wir nehmen dann den Begriff nach Möglichkeit auf.